Zum Angeln in Deutschland benötigt man einen Angelschein. Interessanterweise existiert ein solcher Schein nicht wirklich. Was braucht man also, um angeln zu dürfen?

Um Fische zu fangen, benötigt man einen Fischereischein und einen Fischereierlaubnisschein. Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können einen Jugendfischereischein im Bürgerbüro erhalten. Dafür wird ein Passbild, ein Termin, der Kinderausweis und die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten benötigt.

 

Mit diesem Schein können Jugendliche den Fischereierlaubnisschein bei uns erwerben, verbunden mit einer Jugendgruppenmitgliedschaft. Beide Scheine gelten für ein Jahr. Kinder ab 6 Jahren können ohne Fischereischein unserem Verein beitreten und werden in der Kindergruppe betreut.

Diese beiden Dokumente berechtigen Jugendliche dazu, in Begleitung eines ausgebildeten Anglers fischen zu gehen.

Personen ab 16 Jahren müssen eine Prüfung bei der unteren Fischereibehörde ablegen, um einen Fischereischein zu erhalten. Dieser erlaubt den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins, der als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresschein erhältlich ist. Der Jahresschein erfordert bei uns eine Vereinsmitgliedschaft, während kürzere Scheine oft in lokalen Angelgeschäften oder online bei „HejFish“ verfügbar sind. Diese Erlaubnispapiere werden auch Gastscheine genannt.

Diese Gastscheine beziehen sich in der Regel auf 1 Gewässer, in dem das Angeln erlaubt ist. Für Personen, die regelmäßig angeln möchten, ist eine Mitgliedschaft im Verein empfehlenswert. Im Mitgliedsbeitrag sind normalerweise mehrere Gewässer enthalten, die ohne zeitliche Einschränkung befischt werden dürfen.