Informationen zur Fischerprüfung
Wer in Deutschland angeln möchte, muß eine Prüfung ablegen. Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Fischerprüfungsordnung bei den unteren Fischereibehörden abgelegt.

Bei uns im Kreis Minden - Lübbecke im Frühjahr und im Herbst. Jährlich werden in Nordrhein - Westfalen etwa 16.000 Fischerprüfungen durchgeführt.

Der theoretische Teil wird im multiple choice Verfahren geprüft. Das bedeutet, daß es zu jeder Frage 3 Antwortmöglichkeiten gibt. Nur eine Antwort kann dabei richtig sein. Diese richtige Antwort wird auf dem Prüfungsbogen angekreuzt.
Die theoretische Prüfung ist in 6 unterschiedliche Themengebiete aufgeteilt.

1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Natur- und Umweltschutz
4. Gewässerkunde
5. Gerätekunde
6. Gesetzeskunde

Jedes dieser Themengebiete hat zehn Fragen also insgesamt 60, von denen 6 richtig beantwortet werden müssen. Insgesamt müssen von diesen 60 Fragen 45 richtig beantwortet werden.


Nach der Theorie kommt die Praxis. Im ersten Teil muss man aus 47 möglichen Fischen sechs Fische benennen. Um zu bestehen, müssen 4 Fische richtig benannt werden. Im zweiten Teil wird von zehn unterschiedlichen Angeln eine waidgerecht zusammengestellt.
Folgende Ruten müssen beherrscht werden:

1. Leichte beringte Stipprute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen.
2. Schwingspitzenrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen.
3. Schwere beringte Stipprute zum Fang von Karpfen.
4. Grundrute zum Fang von Aalen.
5. Schwere Spinnrute zum Fang von Hechten.
6. Leichte Spinnrute zum Fang von Flussbarschen.
7. Fliegenrute zum Fang von Forellen (Trockenfischen).
8. Fliegenrute zum Fang von Forellen (Nassfischen).
9. Pilkrute zum Fang von Dorschen.
10.Brandungsrute zum Fang von Plattfischen.

Zu den Ruten gehört das Zubehör, wie Unterfangkescher, Zentimetermaß, Fischtöter, Messser und Hakenlöser. Bei manchen Ruten variiert das Zubehör.